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HU Berlin | Technische Abteilung | Referate | Arbeits- und Umweltschutz :

Hygienetipps - Arbeitsschutzstandards CORONA

Corona-Arbeitsschutzverordnung

  • Die Bekämpfung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erfordern wirksame und koordinierte Maßnahmen zur Vermeidung von Personenkontakten und zur Sicherstellung eines ausreichenden Infektionsschutzes in allen Lebensbereichen, das heißt in Privatleben, Gesellschaft und Arbeitswelt. Da in vielen Lebensbereichen die Möglichkeiten für weitere Kontaktbeschränkungen und zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen weitgehend ausgeschöpft sind, sind zusätzliche und zeitlich befristete Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes als Beiträge zumGesundheitsschutz der Beschäftigten unverzichtbar.

Das gilt neu – zunächst befristet bis zum 15. März 2021

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
  • Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
  • In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz) zur Verfügung stellen.

Hier finden Sie die neue Verordnung.

 

  • Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 14.01.2021 wird umgesetzt:

    "Wir erweitern die Pflicht zum Tragen von Masken"

    Zusätzlich wurde vereinbart, dass künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gilt. Das sind OP-Masken sowie Masken der Standards KN95 oder FFP2. Generell empfehlen Bund und Länder das Tragen medizinischer Masken auch bei engeren oder längeren Kontakten zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räume.

 

Diese Reglung wird in Berlin ab Sonntag, 24.01.2021 gelten. Aus der Pressemitteilung vom 20.01.2021

 

In geschlossenen Räumen ist eine medizinische Gesichtsmaske (also sogenannte OP-Maske oder sogar virenfilternde Maske der Standards KN95 oder FFP2) zu tragen:

  • im Öffentlichen Personennahverkehr einschließlich der Bahnhöfe, Flughäfen und Fährterminals sowie sonstiger Fahrzeuge mit wechselnden Fahrgästen,
  • im Einzelhandel und in Handwerks-, Dienstleistungs- und anderen Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr von allen Personen, also auch von Mitarbeitenden
  • während Gottesdiensten

Hier einige Hinweise zur Verwendung von medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken). Ebenso Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Wiederverwendung für den Privatgebrauch im Rahmen einer epidemischen Lage. Basierend auf einem vom BfArM geförderten Forschungsprojekt an der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

Homeoffice

Als Beitrag zum Schutz der Hochschulmitglieder und zur Eindämmung der Pandemie werden insbesondere die Kontakte und eventuelle Fahrtwege nochmals weiter eingeschränkt. Beschäftigte, deren Tätigkeiten arbeitsorganisatorisch und technisch nicht zwingend eine Präsenz auf dem Campus erfordern, gehen weiterhin im Einvernehmen mit ihren Dienstvorgesetzten ihrer Arbeit soweit wie möglich im Homeoffice nach.

Wie die Bedingungen im Homeoffice bestmöglich gestaltet werden können, zeigt der Check-up Homeoffice des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) auf einen Blick.

https://www.vbg.de/SharedDocs/Bilder/DE/Themen/Bildschirm_und_Bueroarbeit/Introbild_Homeoffice.jpg?__blob=normal&v=2
Bild: VBG

Wie kann der Arbeitsplatz ergonomisch eingerichtet werden? Wie sollten Pausen geplant werden? Welcher Lichteinfall ist ideal? Was muss bei der Kommunikation mit Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzten über die Distanz beachtet werden? Kurz und bündig gibt die Checkliste Antwort auf die wichtigsten Fragen rund um Arbeitsmittel, Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung, Arbeitsaufgabe und Arbeitsorganisation. Beschäftigte erhalten damit konkrete Gestaltungsempfehlungen für ihre Arbeit im Homeoffice. Von Arbeitgebenden kann die Liste als Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen genutzt werden.

Die Checkliste ist in zwei Varianten verfügbar. Während die Kurzversion die Empfehlungen auf einen Blick präsentiert, enthält die Langversion auch Erläuterungen und weiterführende Links.

Wie sicheres und gesundes Arbeiten im Homeoffice gelingen kann, zeigen auch die Praxishilfen und Denkanstöße von kommmitmensch, der bundesweiten Pra?ventionskampagne von Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihrem Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Eine Zusammenstellung des Materials gibt es unter diesem Link.

Unterstützung für im Homeoffice Arbeitende bietet u. a. der Hochschulsport der HU, zu finden auf dessen Homepage unter der Rubrik GesundZuHause. Dort sind bspw. Tipps & Tricks für einen ergonomischen Arbeitsplatz oder strukturiertes Arbeiten zu Hause, verschiedene gesunde Rezepte und zahlreiche Workouts zusammengefasst. Das Angebot wird stetig erweitert, demnächst u. a. mit Maßnahmen, die der Thematik der sozialen Isolation begegnen sollen. Speziell mit der Bewältigung psychischer Probleme befasst sich aktuell die Hochschulambulanz des psychologischen Instituts. Sie bieten dort ein kostenfreies, psychologisches Hilfsprogramm an, was darin unterstützen soll, besser mit psychischen Belastungen umzugehen.

  • Coronabedingte Verhaltensregeln an den Arbeits- und Büroplätzen der HU
  • Richtig Hände waschen
  • Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung
  • Verhaltensregeln und Verhaltensempfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus
  • Hinweise in Englisch: General Protection Mesures
  • Mund-Nasen-Schutz wo liegt der Unterschied Schutzmasken
  • Übertragungswege des Corona-Virus FAQs des BfR Corona Übertragung BfR
  • Aus dem Statement von Bundesminister Hubertus Heil zu Arbeitsschutzstandard in Zeiten der Corona-Pandemie vom 16. April 2020 10 Arbeitsschutzstandards in Zeiten der Corona

    • Aus den Arbeitsschutzstandards des BMAS ist die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel geworden

      Die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wurde unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium erstellt. Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wird zeitnah durch Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kraft treten.

      Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz.

    • Eine Vorabversion der aktualisierten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (Stand Dezember 2020) wird auf der BAuA-Internetseite zur Verfügung gestellt. Die geänderte Regel wurde beim GMBL zur Bekanntmachung eingereicht und wird mit der Veröffentlichung dort in Kraft treten. Schwerpunkt der Änderung sind aktuelle Erkenntnisse und Informationen zur Lüftung in Innenräumen.

  • Eine Muster-Gefährdungsbeurteilung unter Corona-Bedingungen an der HU ist in der Rubrik Gefährdungsbeurteilung abgelegt. Ebenfalls dort zu finden die Vorlage zur Erstellung einer GefBU entsprechend der Dienstanweisung VI der Präsidentin der HU vom 05.06.2020

  • Durch die COVID-19-Arbeitszeitverordnung werden für bestimmte Tätigkeiten bis zum 30. Juni 2020 Ausnahmen von den Arbeitszeitvorschriften zugelassen in Bezug auf die Höchstarbeitszeiten, die Mindestruhezeiten sowie vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen. BMAS Arbeitszeitverordnung-fragen-und-antworten

  • Die Nutzung der Desinfektionsmittel für Hände und Fläche, nach WHO-Standard,  erfolgt entsprechend der Betriebsanweisungen. Die Betriebsanweisung ist von der zuständigen Führungskraft durch Unterschrift in Kraft zu setzen.

    • BA_Händedesinfektion.pdf

    • BA_Flächendesinfektion.pdf

  • Lesen Sie in dem Artikel der Berliner Zeitung vom 07.05.2020 unter der Schlagzeile "Corona: Desinfektionsmittel in der Luft zu vernebeln, ist keine gute Idee"

Der Hygieniker Ernst Tabori:

""Hier ist jeder Einzelne gefragt, der auf sich selbst und auf die anderen achtgeben muss.“ Sprich: Abstand halten, Nies- und Hustenetikette wahren und die Hände regelmäßig gründlich waschen.

Um die Viren von den Händen zu entfernen, genügt übrigens einfache Seife. Die Lauge inaktiviert das behüllte Virus wirkungsvoll und macht es unschädlich. Mit diesen Maßnahmen lassen sich die Übertragungswege und Infektionsketten am besten unterbrechen. Und auch nach Corona sind diese Verhaltensregeln nützlich – schließlich übertragen sich Grippe- und Erkältungsviren auf dem gleichen Weg wie Sars-CoV-2."

  • Der VDSI (Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit ) stellt auf dieser Seite Auswirkungen von SARS-CoV-2 (Coronavirus) auf den betrieblichen Alltag dar. Der VDSI gibt hier kompakte Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf das persönliche Leben und die Arbeitswelt. So werden u. a.  Hinweise zur Umsetzung des BMAS SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstards gegeben. Dazu wird an dieser Stelle auch eine rechtliche Einschätzung zu Sars-Cov-2-Arbeitsschutzstandards  von Prof. Dr. Thomas Wilrich angeboten.
  • Ersthelfende und Corona

Ersthelfende müssen immer darauf achten, sich selbst zu schützen. Klassische Beispiele sind die Absicherung einer Unfallstelle oder das Anziehen von Einmalhandschuhe bei der Versorgung von Wunden. Diese Regel gilt unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie. Momentan sollten Ersthelfende aufgrund des Corona-Virus aber besonders auf Maßnahmen des Eigenschutzes achten, zum Beispiel falls verfügbar Atemschutzmaske und Schutzbrille tragen. Dazu gehört außerdem das Abstand halten, wenn es möglich ist. Auch das Einhalten der Husten- und Niesetikette und gründliches Händewaschen zählen dazu.

Muss bei Wiederbelebungsmaßnahmen auch zwingend beatmet werden?

Die Frage zur möglichen Infektionsgefahr bei der Beatmung ist berechtigt, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Gesundheitslage.

Die Maßnahmen der Ersten-Hilfe, wie sie in der Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender geschult werden, sehen grundsätzlich bei den Wiederbelebungsmaßnahmen

  • in erster Linie die Herzdruckmassage,
  • die Anwendung eines AED (falls vorhanden) und
  • die Beatmung vor.

Im Notfall ein Beatmungstuch oder die Beatmungshilfe aus dem AED-Schrank nutzen.

Wichtig:

  • Sollte ein Helfer es ablehnen oder nicht geübt sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen, sollten allein Thoraxkompressionen mit einer Frequenz von 100 –120/min (Drucktiefe 5 – 6 cm, mind. 5 cm!) ohne Unterbrechung durchgeführt werden.

Es liegt im Ermessen der handelnden Personen im Rahmen der Reanimation auf die Beatmung notfalls zu verzichten, bis gegebenenfalls eine geeignete Beatmungshilfe zur Verfügung steht.

  • Unterweisungshilfe

  • Kurz, knackig und kompakt - die Verwaltungs-BG stellt eine Unterweisungshilfe zu den Hygienemaßnahmen  bereit.
  • Videos zur Unterstützung z.B. Napo in… Homeoffice stoppt die Pandemie oder Napo in... Stoppt die Pandemie
    Die originelle Idee zur Figur Napo wurde von einer kleinen Gruppe von Kommunikationsexperten für den Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit als Reaktion auf den Bedarf an hochwertigen Informationsprodukten entwickelt, die nationale Grenzen überwinden und auf unterschiedliche Kulturen, Sprachen und praktische Bedürfnisse von Menschen am Arbeitsplatz eingehen.
     
  • Information der Betriebsärztinnen

Die Beriebsärztinnen informieren die Beschäftigten der HU über die Möglichkeit der Beratung zur Einstufung als besonders schutzbedürftige Beschäftigte in abgestuften Risikogruppen und über die Festlegung der Schutzbedürftigkeit in Schutzstufen nach individueller Bewertung von Risiken im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Humboldt-Universität zu Berlin.

  • Corona-(Verdachts)Fall – Was ist zu tun?

  • Diese Frage kann sich aktuell  stellen: Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sich mit dem Corona-Virus infiziert hat oder der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht. Eine neue Broschüre von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nennt die richtigen Ansprechpartner und gibt Hinweise, wie auch in dieser Situation Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen bestmöglich gewahrt werden können.
     
  • COVID-19 -  Bin ich betroffen und was ist zu tun? Eine Orientierungshilfe des RKI und des BZgA für Bürgerinnen und Bürger. Eine weitere schematische Darstellung die Infografik zum Umgang mit Atemwegserkrankungen bei Verdacht und mit Verdachtsfällrn.
     
  • Die bezirklichen Gesundheitsämter stellen neben der Hausärztin oder dem Hausarzt die ersten Ansprechpartner. Es gilt das WOHNORT-Prinzip!
     
 

24Std.-Notruf bei Gefahr
T. 030 2093-2416
Wachschutz Hauptgebäude

Störungshotline
T. 030 2093-99999
(7.00 - 15.00 Uhr)

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Letzte Änderung: Udo Hartmann, 2.03.2021, 11:54