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Initiative Transparente Tierversuche
Versuchstiere und Tierversuchsvorhaben an der Humboldt-Universität zu Berlin
Bei allen tierexperimentellen Forschungsprojekten der Humboldt-Universität zu Berlin ist das oberste Ziel, die verwendeten Tierzahlen zu reduzieren und das Wohlbefinden der Versuchstiere bei gleichzeitiger Steigerung der Qualität und Aussagekraft der wissenschaftlichen Forschung zu verbessern. Alle Beteiligten arbeiten daran mit großem Engagement.
Eine zentrale Rolle bei der Regulierung von Tierversuchen in Deutschland nehmen das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) ein. An der Humboldt-Universität zu Berlin muss jedes Tierversuchsvorhaben (TVV) vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) unter Mitwirkung der §15-Kommission auf Genehmigungsfähigkeit geprüft werden. TVV werden von der Behörde nur genehmigt, wenn:
- durch die geplanten Tierversuche neue Erkenntnisse erwartet werden können,
- das Versuchsziel einem zulässigen Zweck zugeordnet werden kann und
- die Unerlässlichkeit dargelegt wurde und der erwartete wissenschaftliche oder medizinische Nutzen gegenüber der Belastung der Versuchstiere ethisch vertretbar erscheint.
Bei der Planung, Beantragung und Durchführung von TVV überwachen die Tierschutzbeauftragten der Humboldt-Universität zu Berlin die Einhaltung der Standards und stehen den Forschenden beratend zur Seite. Sie wirken dabei besonders auf eine konstruktive Auseinandersetzung der Experimentator*innen mit der ethischen Vertretbarkeit ihrer Vorhaben und die Reduzierung der Tierzahlen sowie der Belastung der Tiere auf ein Minimum hin. Dieses Anliegen wird auch durch den Tierschutzausschuss der Humboldt-Universität zu Berlin unterstützt, der sich unter anderem mit der Qualität der Versuchstierhaltung und der aktiven Umsetzung des 3R-(Replace-Reduce-Refine)-Prinzips befasst.
Entwicklung der Tierversuchsvorhaben
Es wurden im gesamten Jahr 2023 an der HU Berlin 20 genehmigte Tierversuchsvorhaben (TVV) durchgeführt. Zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben zählen wissenschaftliche Untersuchungen in denen Tiere unter Umständen Schmerzen, Leiden oder Schäden erfahren. Zudem gab es 4 vereinfachte Genehmigungsverfahren, 10 Tötungsanzeigen zu wissenschaftlichen Zwecken und 17 Vorhaben mit Tieren per Stellungnahme (StN, Vorhaben ohne Genehmigung), bei denen Tiere in Untersuchungen einbezogen werden, dabei jedoch keinerlei Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt sind (z. B. Verhaltensbeobachtungen). Die Entwicklung der Anzahl an TVV sowie der weiteren Vorhaben sind in Abbildung 1 dargestellt.
Abb. 1: Darstellung der Anzahl von den Vorhaben in den verschiedenen vier Kategorien seit 2018 bis 2023.
Anzahl und Arten der Versuchstiere sowie deren Belastung
Mit der Versuchstiermeldung 2022 wurden bundesweit insgesamt 1.725.855 verwendete Versuchstiere dem BfR übermittelt. An der HU Berlin wurden im Jahr 2023 5.584 Tiere verwendet (Abb. 2). Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Tiere um 21,4 % gesteigert, liegt aber immer noch deutlich unter der Zahl in den Zeiten vor der COVID-19-Pandemie.
Abb. 2: Entwicklung der Anzahl von in Versuchsvorhaben und Tötungen eingesetzten Tieren in den Jahren 2018 bis 2023.
Die Aufteilung von Versuchstieren und Tieren für wissenschaftliche Zwecke verwendet wurden finden Sie in der folgenden Tabelle:
Folgende Tierarten werden an der HU in Tierversuchen genutzt: Mäuse, Ratten, Etruskerspitzmäuse, Krallenfrösche, div. Fische, Minipigs, Ziegen und Geflügel. Zudem werden in externen Tierversuchsvorhaben (beantragt über die HU, aber außerhalb der HU umgesetzt) weitere Tierarten wie Rinder, Schweine, Eidechsen und Fledermäuse verwendet. Abbildung 3 zeigt die Verteilung der Tierarten bei den Versuchstieren und den zu wissenschaftlichen Zwecken genutzten Tieren.
Abb. 3: Verteilung der Tierarten bei Tierversuchen (gem. § 7 Abs. 2 TierSchG) und den zu wissenschaftlichen Zwecken (gem. § 4 Abs. 3 TierSchG) genutzten Tieren.
Belastung der Versuchstiere im Jahr 2023
Die Belastungen in den Tierversuchsvorhaben sind überwiegend gering (68,7 %). Zudem wurden 26,4 % der Tiere in Versuchen verwendet, aus denen diese nicht wiedererwachen bzw. die Lebensfunktion nicht mehr hergestellt wird (Abb. 4).
Abb. 4: Zuordnung der im Jahr 2023 in Versuchsvorhaben eingesetzten Tiere zu den unterschiedlichen Belastungsgraden.
Tiervermittlung
Im Sinne des 3R Prinzip (3R: Replace, Reduce, Refine) konnten auch im letzten Jahr 357 Tiere erfolgreich in andere Projekte, Einrichtungen und Privatpersonen vermittelt werden. Im Vergleich zum Vorjahr wurde auch bei der Tiervermittlung eine erneute Steigerung von 24,6 % erzielt.
Aktivitäten zu Alternativmethoden und 3R-Ansätze
An der Humboldt-Universität zu Berlin setzen sich alle tierexperimentell tätigen Wissenschaftler:innen gemeinsam mit den Beschäftigten in der Tierhaltung für die konsequente Umsetzung des 3R-(Replace-Reduce-Refine)-Prinzips ein. So sind immer mehr Tierversuchsvorhaben auf Inhalte ausgerichtet, in denen Tiere keinen Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt werden, wie zum Beispiel Naturbeobachtungen, Videoauswertungen und Verhaltensuntersuchungen. Die Anzahl derartiger Projekte ist im Zeitraum 2018 bis 2023 von 4 auf 17 Vorhaben kontinuierlich gestiegen.
3R- Strategien in der Lehre
Beispiele für Alternativmethoden:
Masterkurs über Neurobiophysik: Dieser Kurs basiert vollständig auf Neuronensimulationen mit der Softwareumgebung Neuron (www.neuron.yale.edu), wodurch kein Tierbedarf besteht.
Aktuelle Themen der Neurowissenschaften für Biologiestudenten des 3. Studienjahres: Dieser Kurs legt den Schwerpunkt auf die ethische Auseinandersetzung mit Tierversuchen.
Beispiel für den Verzicht von Tieren:
Tierphysiologie für Lehramtsstudenten (2. Fach Biologie): In der Vergangenheit kamen zwar wirbellose Tiere zum Einsatz, doch dies ist seit zwei Jahren nicht mehr der Fall durch den Einsatz von Tools wie "Backyard Brains" (backyardbrains.com) und anderen psychophysikalischen Experimenten.
Kontakte:
Dr. Beatrice Geyer-Lange |
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E-Mail: | beatrice.geyer-lange@hu-berlin.de |
Telefon: | +49 30 2093-99980 |
Dr. Monika Reißmann |
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E-Mail: | monika.reissmann@agrar.hu-berlin.de |
Telefon: | +49 30 2093-49892 |
Links:
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