HU Berlin | Technische Abteilung | Referate | Arbeits-, Brand- und Umweltschutz :
Tierschutz - Initiative Transparente Tierversuche
Versuchstiere und Tierversuchsvorhaben an der Humboldt-Universität zu Berlin
In allen tierexperimentellen Forschungsprojekten der Humboldt-Universität zu Berlin ist das oberste Ziel, die verwendeten Tierzahlen zu reduzieren und das Wohlbefinden der Versuchstiere bei gleichzeitiger Steigerung der Qualität und Aussagekraft der wissenschaftlichen Forschung zu verbessern. Alle Beteiligten arbeiten daran mit großem Engagement.
Eine zentrale Rolle bei der Regulierung von Tierversuchen in Deutschland nehmen das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) ein. An der Humboldt-Universität zu Berlin muss jedes Tierversuchsvorhaben (TVV) vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) unter Mitwirkung der §15-Kommission auf Genehmigungsfähigkeit geprüft werden. TVV werden von der Behörde nur genehmigt, wenn:
- durch die geplanten Tierversuche neue Erkenntnisse erwartet werden können,
- das Versuchsziel einem zulässigen Zweck zugeordnet werden kann,
- die Unerlässlichkeit dargelegt wurde und der erwartete wissenschaftliche oder medizinische Nutzen gegenüber der Belastung der Versuchstiere ethisch vertretbar erscheint.
Bei der Planung, Beantragung und Durchführung von TVV überwachen die Tierschutzbeauftragten der Humboldt-Universität zu Berlin die Einhaltung der Standards und stehen den Forschenden beratend zur Seite. Sie wirken dabei besonders auf eine konstruktive Auseinandersetzung der Experimentator*innen mit der ethischen Vertretbarkeit ihrer Vorhaben und die Reduzierung auf ein Minimum hin. Dieses Anliegen wird auch durch den Tierschutzausschuss unterstützt, der sich unter anderem mit der Qualität der Versuchstierhaltung und der aktiven Umsetzung des 3R-(Replace-Reduce-Refine)-Prinzips befasst.
Entwicklung der Tierversuchsvorhaben
Im Jahr 2021 wurden an der Humboldt-Universität zu Berlin 41 Tierversuchsvorhaben durchgeführt, die sich in 20 genehmigungs- und 8 anzeigepflichtige Vorhaben (Lehre und Organentnahme) sowie 13 Projekte mit Tötung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken aufteilten (Abb. 1). Zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben zählen wissenschaftliche Untersuchungen in denen Tiere unter Umständen Schmerzen, Leiden oder Schäden erfahren. Anzeigepflichte Projekte sind an der Humboldt-Universität vor allem Lehranzeigen und die Nutzung von Tieren zur Produktion von bestimmten Stoffen (§ 8a Abs. 1 Nr. 3a TierSchG).
Damit ist die Gesamtzahl der Tierversuchsvorhaben (TVV) 2021 angestiegen, was vor allem einer Zunahme der anzeigepflichtigen TVV und der Vorhaben mit Tötung zu wissenschaftlichen Zwecken geschuldet ist. Bei den genehmigungspflichtigen TVV blieb die Anzahl über die Jahre letztendlich relativ konstant, wenngleich es 2020 coronabedingt zu einer Reduzierung gekommen war. Die Ursache für die Zunahme der insgesamt durchgeführten TVV hat mehrere Ursachen. Einerseits sind mehrere neue Arbeitsgruppen an die Humboldt-Universität gekommen, die tierexperimentell arbeiten und sich derzeit mit ihren Experimenten etablieren, andererseits blieben gerade 2020 zahlreiche Projekte liegen, die dann 2021 zur Bearbeitung kamen. Unabhängig von diesen objektiven Faktoren, ist es unser Ziel, die Anzahl der durchgeführten TVV wieder zu senken.
Abb. 1: Darstellung der Anzahl von Tierversuchsvorhaben (TVV) in den verschiedenen Kategorien seit 2018 bis 2021.
Anzahl und Arten der Versuchstiere sowie deren Belastung
Mit der Versuchstiermeldung 2018 wurden insgesamt 14.361 verwendete Versuchstiere dem LAGeSo übermittelt (Abb. 2). Diese Anzahl konnte in den Folgejahren kontinuierlich gesenkt werden. Gegenwärtig liegt die Zahl der Versuchstiere bei 3509 und damit bei 24,4% verglichen mit 2018. Diese Zahl ist besonders erfreulich, da diese Reduzierung trotz der Zunahme der Gesamtzahl der TVV erreicht wurde. Es werden jedoch von allen Beteiligten große Anstrengungen nötig sein, um dieses Niveau auch in den Folgejahren zu halten oder sogar weiterhin zu reduzieren, denn auch 2021 liefen coronabedingt nicht alle TVV in vollem Umfang.
Abb. 2: Entwicklung der Anzahl von in Versuchsvorhaben eingesetzten Tieren in den Jahren 2018 bis 2021
An der Humboldt-Universität zu Berlin setzten die Wissenschaftler:innen die klassischen Versuchstiere wie Mäuse, Ratten, Fische und Frösche, aber durch die Aktivitäten der Fachgebiete, die sich mit der Nutztierforschung befassen, auch Rinder und Hühner sowie gelegentlich Schweine ein. Daneben finden weitere Kleinnager (Etruskerspitzmäuse, Baumstreifenhörnchen, Wildnager) und andere Tiere Verwendung. Wildtiere kommen vor allem im Monitoring zum Einsatz, wenn beispielsweise Proben dieser Tiere für Parasitenuntersuchungen genommen werden. Mäuse stellen nach wie vor den größten Anteil an der Gesamttierzahl dar (Abb. 3), der jedoch aufgrund einer deutlichen Reduzierung in diesem Bereich vor allem zugunsten von Ratten und Fischen zurück geht.
Abb. 3: Verteilung der eingesetzten Tierarten in den Jahren 2020 und 2021.
Belastung der Versuchstiere im Jahr 2021
Etwa die Hälfte der Versuchstiere konnten in die Kategorie eines maximal geringen Belastungsgrades eingeordnet werden (Abb. 4), während weiterhin nur ein extrem geringer Anteil einer mittleren Belastung ausgesetzt war. Es gab keine Versuche, in denen Tiere eine schwere Belastung erleiden mussten. Der Anteil der Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken getötet wurden, ohne dass sie vorher einer Belastung im Tierversuch ausgesetzt waren, ist deutlich gestiegen. Diese Entwicklung ist der Tatsache geschuldet, dass eine größere Anzahl von Wissenschaftler:innen in diesem Jahr Untersuchungen nicht am Tier selbst, sondern an einzelnen Zellen, Geweben oder Gewebekulturen durchgeführt hat. Da es für die durchgeführten Analysen keine langjährig bestehenden Zelllinien oder Gewebekulturen gibt, war die Tötung der Tiere dafür erforderlich. Auch wenn hier Tiere getötet werden mussten, ist diese Vorgehen durchaus eine angestrebte Strategie, wobei die Anlage von langjährigen, mehrfach zu nutzenden Kulturen noch zu einer weiteren Verbesserung führen könnte.
Abb. 4: Zuordnung der im Jahr 2021 in Versuchsvorhaben eingesetzten Tiere zu den unterschiedlichen Belastungsgraden
Aktivitäten zu Alternativmethoden und 3R-Ansätze
An der Humboldt-Universität zu Berlin setzen sich alle tierexperimentell tätigen Wissenschaftler:innen gemeinsam mit den Beschäftigten in der Tierhaltung für die konsequente Umsetzung des 3R-(Replace-Reduce-Refine)-Prinzips ein. So sind immer mehr Tierversuchsvorhaben auf Inhalte ausgerichtet, in denen Tiere keinen Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt werden, wie zum Beispiel Naturbeobachtungen, Videoauswertungen und Verhaltensuntersuchungen. Die Anzahl derartiger Projekte ist im Zeitraum 2018 bis 2021 von 4 auf 12 Vorhaben gestiegen.
Beispiele für die Arbeit an 3R-Strategien in der Forschung folgen zeitnah!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Kontakte:
Tierschutzbeauftragte
Tierschutzbeauftragte, Tierärztlicher Dienst u. Tierärztliche Hausapotheke
Links:
https://www.initiative-transparente-tierversuche.de/
https://www.dfg.de/service/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung_nr_24/index.html