Aufgaben
Zu den Aufgaben des organisatorischen Brandschutzes zählt die Fachliche Beratung, die Unterstützung und die Kontrolle der Organisationseinheiten und Brandschutzkräfte bei:
- der Organisation des Organisatorischen Brandschutzes
- der Einhaltung der HU-Brandschutzgrundsätze, der HU-Rahmenhausordnung sowie der HU-Rahmenbrandschutzordnung
- der Benennung und Einweisung von Brandschutzkräften
- der Aus- und Weiterbildungen von Brandschutzkräften
- der Organisation, Veranlassung, Durchführung und Auswertung von Brandschutz- und Räumungs-/ Evakuierungsübungen sowie Unterweisungen
- der Kontrolle der zur Organisationseinheit gehörenden Gebäude, baulichen Anlagen oder Grundstücke im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes
- der Durchführung von internen und externen Brandverhütungsschauen
- der Beurteilung von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen sowie in und an Gebäuden, baulichen Anlagen oder Grundstücken
- der gebäudespezifischen Erstellung, Aktualisierung, Verteilung und Anbringung von Hinweisen, Aushängen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen
- der Beschaffung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen
- der Beschaffung und Wartung von Feuerlöscheinrichtungen
- der Dokumentation als Nachweis der Tätigkeiten
Darüber hinaus obliegt dem Sachgebiet Organisatorischer Brandschutz die Erstellung und Aktualisierung der HU-Rahmenbrandschutzordnung (Teil A, Teil B und Teil C), der HU-Brandschutzgrundsätze sowie die Mitarbeit bei der Erstellung und Aktualisierung der HU-Rahmenhausordnung.
Zentraler Brandschutzbeauftragter
Vertretung
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