Bei Terminbuchungen für betriebsärztliche Vorsorgen beachten Sie bitte, dass unsere BetriebsärztInnen zur Zeit sehr stark in die Corona-Impfkampagnen der Humboldt-Universität zu Berlin und der Charité eingebunden sind und es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Ebenso führt der anstehende Umzug des AMZ zu Verzögerungen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis. Vorsorgetermine vereinbaren Sie bitte direkt mit Frau Dr. Anske per E-Mail ute.anske@charite.de
Die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte des Arbeitsmedizinischen Zentrums (AMZ) der Charité-Universitätsmedizin Berlin beraten die Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und die Führungskräfte der Humboldt-Universität zu Berlin in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Die Aufgaben der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte ergeben sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie aus einer konkreten Vereinbarung zwischen dem Arbeitsgeber und den Personalräten (DGUV Vorschrift 2). Grundlage ihrer Arbeit ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
Die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Seit 2008 sind arbeitsmedizinische Vorsorgen in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) gebündelt. Es wird zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterschieden. Der konkrete Bedarf an arbeitsmedizinischer Vorsorge wird durch die Führungskraft auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung mit Unterstützung der Betriebsärzte ermittelt.
Eine Zusammenfassung zur ArbMedVV soll Sie bei der Arbeit unterstützen.
Die Vorsorgekartei wird an der Humboldt-Universität zu Berlin dezentral bei den Führungskräften
geführt. Die Führungskraft informiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der jährlichen Unterweisung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz über die Gefahren ihrer Arbeit, die notwendigen Schutzmaßnahmen, der Ersten Hilfe sowie über die konkrete Arbeitsmedizinische Vorsorge.
Termine für Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Beratungen werden ausschließlich über unsere Anmeldung
Telefon: 450 570 700 oder
E-Mail: amz-anmeldung@charite.de vergeben.
Bitte BEACHTEN, Terminvergabe z. Zt. ausschlielich und direkt mit Frau Dr. Anske per E-Mail
ute.anske@charite.de vereinbaren.
Bitte bringen Sie nach Terminvereinbarung Ihre Sehhilfen, Ihren Impfausweis sowie ggf. vorhandene ärztliche Unterlagen mit.
Das Arbeitsmedizinische Zentrum befindet sich in der Turmstraße 21 in 10559 Berlin Moabit - die Adresse und den Lageplan finden Sie am Ende dieser Seite.
Die Angebotsvorsorge, ArbMedVV Teil 4, „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“ kann bei Bedarf auch in den Bereichen stattfinden. Dazu vereinbaren Sie bitte direkt mit den Betriebsärztinnen
einen Termin (die Bereichsbetreuung der Betriebsärztinnen finden Sie im unteren Teil dieser Seite).
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird an der Humboldt-Universität zu Berlin durch ein Arbeits- Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem (AGUM) zunehmend systematisch organisiert.
Alle bisher erarbeiteten neuen Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz finden Sie dort.
Auf den Seiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Referat für Arbeits- und Umweltschutz) gibt es eine Reihe weiterer Informationen.
Mit der Verwaltungsanweisung über Verfahren und Zuständigkeiten zur Umsetzung von Rechtsvorschriften des Arbeits-, Gesundheits- und des Umweltschutzes an der Humboldt-Universität zu Berlin wurde ein wichtiger Schritt getan, um die Verantwortlichkeiten im Gesundheitsschutz in der Organisation der Humboldt-Universität zu Berlin festzulegen (Verwaltungsanweisung zweisprachig englisch deutsch).
Führungskräfte haben eine große Verantwortung in der Gesunderhaltung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie gelten als Vorbilder und können insbesondere über einen gesundheitsförderlichen, mitarbeiterorientierten Führungsstil physische und psychische Gesundheit im Betrieb erhalten und fördern. Sie können und „müssen“ dafür die im Arbeitsschutzgesetz verankerte Gefährdungsbeurteilung nutzen. Dabei werden sie von den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den BetriebsärztInnen untertsützt.
Die Erhaltung und Förderung der psychischen Gesundheit im Betrieb ist aktuell ein wichtiges Thema, deshalb möchten wir Sie bei diesem Prozess begleiten und stellen Ihnen unsere Fachexpertise zur Verfügung. Die Erhebung der speziellen Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastungen“ bei den MitarbeiterInnen an der HUB ist in einem zwischen Universitätsleitung und Personalräten abgestimmtem Konzept auf der Grundlage der Empfehlung der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit festgelegt worden. Fragebogen zur Erhebung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz.
Das Konzept berücksichtigt die absolute Vertraulichkeit der erhobenen Daten durch die Betriebsärzte im Rahmen ihrer ärztlichen Schweigepflicht. Zurzeit wird das Konzept im Verwaltungsbereich pilotiert.
Die Initiative Neue Qualität der Arbeit bietet zahlreiche Hilfestellungen wie z. B. einen Ordner
„Kein Stress mit dem Stress“ oder ein e-learning für Führungskräfte.
Auch für Beschäftigte gibt es jetzt ein einzigartiges Tool zur Förderung ihrer psychischen Gesundheit:
https://www.psyga.info/fileadmin/eLearning-Tools/eLearning-Tool_Beschaeftigte/index.html#/intro
dessen Nutzung und Weiterverbreitung wir ausdrücklich empfehlen.
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